Schulmeister, der Not geschuldete „Alleskönner“
Der erste Lehrer, der aktenkundig wurde, war ein Georg Schmidt, der laut Pfarrbuchnotiz im Jahr 1669 als „Ludi moderator“ (Schulmeister) heiratete. Ihm und seinen Nachfolgern oblag die Lehrtätigkeit in Großenlüder und zugleich die Leitung der Filialschulen von Kleinlüder und Müs. Natürlich unterrichteten sie jahrgangsübergreifend alle Fächer, was dadurch erschwert war, dass viele Kinder nur sehr unregelmäßig und die Bauerskinder meist nur zur Winterschule kamen. Schulpflicht gab es nämlich vor dem Jahr 1800 bei uns nicht.
Die Einkünfte aus dem Lehrberuf bestanden in dieser Zeit weitgehend aus Naturalien, waren jedoch so unzureichend, dass mit ihnen keine Familie hätte ernährt werden können. Deshalb waren Schulmeister auf Nebeneinkünfte angewiesen. Als Küster, Organist und Tanzmusiker verdienten sie hinzu, aber selbst das reichte nicht. So mussten sie notgedrungen auch als Landwirt und Handwerker für ihren Lebensunterhalt sorgen. Die Entlohnung unserer Schulmeister für ihre Lehrtätigkeit, verteilt auf die beiden Zahltermine Michaelis und Weihnachten, sah wie folgt aus:
Pro Jahr bekamen sie von jedem der 122 fahrenden Bauern (solche, die den Pflug zum Acker zu fahren hatten) eine Garbe Korn, eine Garbe Hafer und zwei Brote. Die 64 Handwerker, Hintersiedler (Hintersassen, ehemals vom Grundherrn abhängige Bauern mit nur wenig Land) und Hüttner (ärmster Bauernstand) hatten pro Jahr je zwei Kreuzer zu bezahlen. Dazu kostete die Sommerschule pro Kind 10 und die Winterschule 20 Kreuzer. Zudem mussten die Kinder im Winter jeden Tag ein Scheit Holz für den Schulofen mitbringen. (Zum Kaufkraftvergleich: Für einen Kreuzer oder 4 Pfennige bekam man 1670 vielerorts etwa einen halben Liter, 1850 etwa einen Viertelliter Bier).
(Quelle: F. Klitsch: „Schulmeister als ‚Mädchen für alles‘“, 30.09.1967, Archiv Heimatmuseum.)
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