„Kraesse Hannes“ und der „Justizirrtum“
Der Zimmermeister Johann Paul Kress und sein Bruder Benedikt aus Großenlüder bildeten vor dem Ersten Weltkrieg ein auffälliges Gespann. Groß und wuchtig, mit urwüchsiger Kraft ausgestattet – richtige Zimmerleute eben. Dabei waren sie wider Erwarten ruhige und friedliche Menschen. Nur reizen durfte man sie nicht. Dann konnte man sein blaues Wunder erleben, hatten sie doch schon so manchem „Schlaedschwaetzer“ das „Maul“ gestopft. Dass sie aber nicht nur ihre Kraft, sondern auch ihren Verstand einzusetzen wussten, das erzählt folgende Geschichte:
Als „Kraesse Hannes“ zwecks Besorgungen abends noch einmal im Dorf unterwegs war, sah er den damaligen Amtsrichter Göppel im ersten Stock aus dem Fenster schauen. In diesem Moment kam ihm zufällig jemand entgegen, über den er sich wenige Tage vorher gehörig geärgert hatte. Kurzentschlossen umfasste er diesen mit seinen „stählernen“ Armen und riss ihn, laut um Hilfe schreiend, mit sich zu Boden, so dass der andere auf ihm zu liegen kam. Von unten her bearbeitete er seinen Gegner mit der freien Faust dermaßen, dass dieser nachher mehr als „geküsst“ aussah, während Hannes, nachdem er ihn abgeworfen und davongerannt war, nichts von dem „Überfall“ davongetragen hatte. Wie erwartet wurde er angezeigt. Und auf der einige Wochen später stattfindenden Verhandlung kam es dann zu dem seltenen Fall, dass der Kläger und nicht der Angeklagte bestraft wurde. Wie sich Hannes erhofft hatte, trat der Amtsrichter als Kronzeuge auf und verurteilte seinen Widersacher zu einer Geldstrafe von 50 Mark. Außerdem konnte sich Hannes auch noch diebisch über ein Schmerzensgeld von 25 Mark freuen…
(Quelle: Ferdinand Klitsch, „Zimmermeister Johan Paul Kress“, 04.04.1970, Museumsarchiv.)
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