Der Gerichtsherr von Großenlüder
Vor mehreren hundert Jahren residierte einmal im Amtsgericht zu Großenlüder ein Gerichtsherr, dessen Grausamkeit sich weit über die Gemeindegrenzen herumgesprochen hatte. Mitleid oder Mitgefühl waren ihm völlig fremd. Im Gegenteil, je härter die Strafe ausfiel, desto besser. Dabei muss man wissen, dass zu seiner Zeit die Strafen ohnehin bedeutend schärfer waren als heutzutage. Mit Foltermethoden wurden „Geständnisse“ erzwungen und schon wegen vermeintlicher Kleinigkeiten gab es Prügelstrafe, Kerker oder gar den Galgen. Wenn der unbarmherzige Richter die Todesstrafe aussprechen konnte, soll das für ihn gar ein „Festtag“ gewesen sein.
Gleichwohl ereilte auch ihn eines Tages sein Schicksal. Es ist überliefert, dass sein Tod wirklich hart gewesen sei und dass sein Geist trotzdem keine Ruhe gefunden habe. Noch am Tag seiner Beerdigung hatte sich nämlich seine „Gestalt“, zum Entsetzen aller, den Sargträgern und Beerdigungsgästen am Fenster des Gerichtssaales gezeigt. Und es konnte kein Zweifel sein. Die Erscheinung trug Richtertalar, Dreispitzhut sowie die für ihn typische weiße Perücke und obendrein hielt sie die rauchende Pfeife des Richters in der Hand…
Heute sollten wir uns wegen seiner Umtriebe jedoch keine Sorgen mehr machen müssen, denn die Sage schließt mit den Worten: „Später hat ein Geistlicher den unheimlichen Geist in die Mauern gebannt.“ (Paul Schlitzer (Hrsg.): Lebendiges Erbe. Sagen aus Rhön und Vogelsberg, S. 140.)
Großenlüder in Vergangenheit und Gegenwart
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